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Landtags- und Bezirkswahl 2023 - Beantragung der Briefwahlunterlagen

Aktuell:
Aufgrund einer technischen Panne sind einigen wenigen Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen doppelt zugestellt worden. In diesen Fällen wäre es theoretisch möglich, dass auch doppelt gewählt werden kann. Das ist nicht erlaubt.
Nach Auswertung unserer Unterlagen konnte das Wahlamt der Stadt Roth den davon betroffenen Personenkreis einschränken.
Um eine unzulässige Abgabe von mehreren Stimmen zu verhindern, hat das Wahlamt der Stadt Roth die hiervon betroffenen Wahlunterlagen für ungültig erklärt und die fraglichen Wahlberechtigten angeschrieben bzw. informiert. Dabei haben alle in Frage kommenden Personen neue Briefwahlunterlagen zugestellt bekommen, die sich bereits in Zustellung befinden.
Durch diese Maßnahme ist eine rechtsichere Abwicklung der Wahl weiterhin gewährleistet.
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Am 8. Oktober 2023 findet die Landtags- und Bezirkswahl 2023 in Bayern statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 23 Wahllokale im Stadtgebiet Roth abgeben möchte, kann ab sofort die Briefwahlunterlagen beantragen.
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.
Beantragung mittels QR-Code > Tipp des Wahlamtes
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen unverzüglich auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.
Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürgerservice-Portal können unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen umgehend zugesandt.
Beantragung per E-Mail / Fax
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an.
Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Roth, eigeworfen werden.
Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist bis einschließlich Freitag, 6. Oktober 2023 (15:00 Uhr) im Bürgerbüro der Stadt Roth, Kirchplatz 4, Foyer, Zimmer 01 möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Bei persönlicher Vorsprache empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro der Stadt Roth (zur Online-Terminvereinbarung). Nötigenfalls kann es unter Umständen auch zu längeren Wartezeiten kommen. Dabei könnte es unter ungünstigen Bedingungen auch vorkommen, dass Ihr persönlicher Briefwahlantrag an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann, beispielsweise, wenn das Tageskontingent an Terminen bzw. Wartemarken bereits überschritten ist.
Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.
Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Hausbriefkasten der Stadt Roth, Kirchplatz 4, einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Alle bis Sonntag, 08.10.2023, 18:00 Uhr, bei der Stadt Roth eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.
Weitergehende Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl finden Sie hier.
Bitte machen Sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Stadt Roth
Ihr Wahlamt