Stadt Roth (Druckversion)

Die Gemeinden müssen für den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte und damit auch für eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet sorgen. Nur dadurch wird in Notfällen der effektive Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei gewährleistet. Auch erleichtert sie die amtliche Zustellung, aber auch den privaten Besucherverkehr. Hausnummern sind deshalb so anzubringen, dass sie auch vom fahrenden Auto aus und bei Dunkelheit problemlos zu erkennen sind. Die Hausnummern sind ausreichend groß sowie in einem sich farblich abhebenden Ton an der zur Straßenseite gerichteten Hauswand zu befestigen. Besonders geeignet sind von innen beleuchtete Hausnummern. Zudem sollte sich die Hausnummer möglichst in der Nähe der Eingangstüre befinden.

Auch an Neubauten ist für die Orientierung durch eine vorläufige Beschilderung an Bauzäunen oder Hauswänden zu sorgen. Hausnummernschilder müssen in einwandfreiem Zustand gehalten werden; verschmutzte, beschädigte, unleserliche, von Ästen oder Vorbauten verdeckte Schilder beeinträchtigen die Orientierung. Die Kosten für die Anbringung und Unterhaltung sowie etwaige Änderungen oder Erneuerungen der Hausnummer hat der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte des Gebäudes zu tragen.

Gerade die Rettungsdienste weisen darauf hin, dass die ersten Minuten nach Eintritt eines Notfalls oft lebensentscheidend sind. Jede unnötige Verzögerung sollte daher vermieden werden. Da man jederzeit selbst betroffen sein kann, sollte schon aus eigenem Interesse eine ordnungsgemäße Hausnummerierung eine Selbstverständlichkeit sein.

Nehmen Sie diese Hinweise zum Anlass, Ihre Hausnummerierung zu überprüfen. Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen Frau Lang (Telefonnummer: 09171 848-412) im Stadtbauamt gerne zur Verfügung.

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