Stadt Roth (Druckversion)

Die Stadt Roth ehrt jedes Jahr im Herbst außergewöhnliche Leistungen von Rother Bürgern (m/w/d), die in den Bereichen Sport, Kultur, Schule, Beruf, Soziales/Ehrenamt oder sonstige hervorragende Leistungen, Erfolge und Platzierungen erreicht haben.

Die genauen Ehrungskriterien im Bereich Sport können Sie unten in der Infobox einsehen.

Geehrt werden nur Personen (Einzelpersonen bzw. Mitglieder von Mannschaften), die ihren gewöhnlichen Lebensmittelpunkt in Roth haben.

Personen, die über einen längeren Zeitraum in Roth wohnten und weggezogen sind, können in den o.g. Bereichen nur einmal für herausragende Leistungen geehrt werden.

Der Ehrungszeitraum ist jeweils vom 1. August des Vorjahres bis einschließlich 31. Juli des Jahres, in dem die Ehrung stattfindet.

Alle Bürger (m/w/d), Gruppen, Vereine und Organisationen, vornehmlich aus der Stadt Roth, können für die Ehrung „Erfolgreiche/Außergewöhnliche Rother (m/w/d)" Vorschläge einreichen:

 

     Stadt Roth
     c/o Hauptamt
     Kirchplatz 4
     91154 Roth
     E-Mail: hauptamt(@)stadt-roth.de

 

Die Vorschläge sollen grundsätzlich auf dem dafür vorgesehenen Meldebogen erfolgen. Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge baldmöglichst, jedoch bis spätestens 10. August eines jeden Jahres ein.

Die Ehrungen finden jährlich im Rahmen einer außerordentlichen öffentlichen Stadtratssitzung „Ehrungen" im Herbst eines jeden Jahres statt.  

Meldungsunterlagen / Datenschutzhinweise

Unterlagen zur Meldung:

 

Möglichkeiten der Meldung:
Ausgefüllten Meldebogen zusammen mit Zeitungsberichten, Kopien von Urkunden, Hinweisen auf Veröffentlichungen im Internet, Zeugnisse, etc.

  • per E-Mail an hauptamt(@)stadt-roth.de
  • per Post an Stadt Roth, c/o Hauptamt, Kirchplatz 4, 91154 Roth
  • persönlich im Rathaus abgeben (Hauptamt, Zimmer 121)  
http://www.stadt-roth.de//de/leben-wohnen/ehrungen