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Rother Mietenspiegel
Der Rother Mietenspiegel (Stand: 1. Januar 2013) gilt für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen.
Für folgende Kommunen hat der Mietenspiegel Gültigkeit:
- Markt Allersberg
- Gemeinde Büchenbach
- Gemeinde Georgensgmünd
- Stadt Hilpoltstein
- Stadt Spalt
- Stadt Heideck
- Gemeinde Röttenbach
- Markt Thalmässing
Der Mietenspiegel wurde in Zusammenarbeit von der Stadt Roth, dem Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. sowie vom Mieterverein Nürnberg und Umgebung e.V. - Deutscher Mieterbund - erstellt.
Für den Erwerb des Mietenspiegels wird eine Schutzgebühr in Höhe von 2,50 € erhoben.
Bei persönlicher Abholung ist die Gebühr in der Stadtkasse Roth, Zimmer 103, 1. Stock, Kirchplatz 4, 91154 Roth einzuzahlen. Alternativ können auch 3,35 € auf das Konto der Stadtkasse Roth überwiesen werden (IBAN: DE03 7645 0000 0430 0000 26, BIC: BYLADEM1SRS bei der Sparkasse Mittelfranken-Süd, Kontoinhaber: Stadt Roth). Hierzu teilen Sie uns bitte Ihre genaue Wohnanschrift mit. Nach dem Geldeingang wird Ihnen der Mietenspiegel zeitnah zugesandt.
Bei Fragen zum Verkauf/Erwerb des Mietenspiegels steht Ihnen gerne die Stadtkasse der Stadt Roth zur Verfügung.
Aktueller Stand (26.04.2023):
Die Stadt Roth hat die Erstellung eines qualifizierten Mietenspiegels beschlossen und im vergangenen Jahr 2022 beauftragt.
Nach Durchführung der Datenerhebung von Dezember 2022 bis Januar 2023 und der nachfolgenden Auswertung durch das beauftragte Institut, entsteht derzeit die finale Endfassung.
Eine Veröffentlichung des qualifizierten Mietenspiegels ist für Juni / Juli 2023 vorgesehen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen bei der Stadt Roth zur Verfügung:
NN
Telefonnummer: 09171 848-451
Faxnummer: 09171 848-419
Stadtkasse Roth
Telefonnummer: 09171 848-223
Faxnummer: 09171 848-219
stadtkasse(@)stadt-roth.de