Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Melanie Hanker

Legale Graffiti-Kunst in Roth

Am 1. April wurde auf Initiative des Jugendhauses die dritte legale Graffiti-Fläche in der Stadt Roth errichtet. Direkt neben dem Basketballfeld kann man zukünftig völlig legal sprayen.

Der Standort für die neue Wand wurde gemeinsam mit dem Jugendhausrat ausgewählt und bietet nun die ideale Plattform für (nicht nur) junge Rother*innen und Gäste, um sich in unmittelbarer Umgebung des Jugendhauses kreativ zu betätigen. Sobald es die Corona-Regeln wieder zulassen, soll es einen Eröffnungs-Workshop an der neuen Wand geben. Aber wer jetzt schon Lust hat, kann gerne seine Kreativität versprühen!

Die legale Graffitikunst hat in Roth schon eine längere Geschichte. Bereits im Jahr 2013 wurde am Ostring die erste Wand zum Besprühen freigegeben. Die Idee entstand damals auf Anregung eines jungen Rother Erwachsenen, der solche Projekte aus verschiedenen Großstädten kannte. Im September 2020 gesellte sich eine weitere, kleine Fläche im Rothgrund dazu. Direkt hinter dem Freizeitbad befindet sich ein Pumphäuschen, welches vom Privatbesitzer für die Graffitikünste freigegeben wurde. 

Alle Flächen werden seither rege frequentiert und fantasievoll besprüht. Die offizielle Möglichkeit, dieses künstlerische Hobby ausüben zu dürfen, ist mittlerweile über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und wird liebend gern auch von Jugendlichen aus anderen Landkreisen in Anspruch genommen. Grundsätzlich gilt: Die Graffitiwände sind für jeden zugänglich - Kinder, Jugendliche und Erwachsene. So versprüht dieses Projekt auch generationsübergreifenden Charme.

Artikel vom 07.04.2021
http://www.stadt-roth.de//de/kultur-bildung/aktuelles