|
|
Rathaus & Politik > Informationen
Dadurch kommt es zu einer immer größeren Verschmutzung der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen. Bei Befragung von Bürgern zu Missständen in den Kommunen wird dieser Umstand ausnahmslos auf einem der ersten fünf Plätze der Rangreihenfolge benannt. Die Folgen sind Belästigungen der Mitbürger, Belastungen der Allgemeinheit und der Umwelt, Gesundheitsgefahren – speziell für Kinder –, weitere Polarisierung der öffentlichen Diskussion zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern, Verschlechterung des Stadtbildes und dadurch bedingt ein negatives Image der Stadt bei Bürgern und Besuchern. „Wofür zahlen wir schließlich Hundesteuer?“ ist die häufigste Antwort, wenn Hundehalter auf die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner angesprochen werden. Selbstverständlich entbindet die Hundesteuer nicht von der Verpflichtung, die Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen. Eindeutige Regelungen finden sich in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Roth, in der Satzung über die Nutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Roth sowie im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, in der Straßenverkehrsordnung und im Ordnungswidrigkeitengesetz. Alle Verstöße gegen o. g. Vorschriften sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeld geahndet werden. Es gibt also genügend rechtliche Möglichkeiten, die Verunreinigungen öffentlicher Wege und Grünflächen zu verbieten bzw. beseitigen zu lassen. Problematisch wird es jedoch mit dem Vollzug dieser Vorschriften in der Praxis. Mit diesem Bericht soll jedoch nicht „Stimmung“ gegen die Hundehalter gemacht werden. Ziel ist es vielmehr, nach für beide Seiten akzeptablen Lösungen zu suchen. Wir appellieren deshalb an die Hundebesitzer, Ablagerungen von Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Dafür bietet der örtliche Fachhandel Kotbeutel an, mit denen die Verunreinigung schonend und hygienisch einwandfrei entfernt werden kann. Den gleichen Zweck erfüllen aber auch handelsübliche Gefrierbeutel. Im übrigen verweisen wir darauf, dass die Stadt Roth zum einen auf dem Stadtgartengelände und auch im Rothgrund beim Eislaufweiher insgesamt drei sog. „Hundekotstationen“ aufgestellt hat. Weitere solcher Stationen werden folgen. Die Stadt Roth ist zudem gerne bereit, konstruktive Anregungen entgegen zu nehmen, welche ein spannungsfreieres und friedlicheres Zusammenleben fördern.
|
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||