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| Die gesplittete Abwassergebühr |
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|  | Mit Stadtratsbeschluß vom 26.06.2007 wurde die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr für die Stadt Roth und ihre Ortsteile festgelegt. Die Erhebung und Auswertung der Fragebögen erfolgte nach den Parametern, die der Stadtrat in seiner Sitzung im Mai 2008 vorgegeben hat.
Aufgrund der hohen Investitionen im Abwasserbereich der vergangenen Jahre war eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich und diese erfolgte nach der neuesten Rechtsprechung getrennt für Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Ohne diese Trennung wäre künftig eine Gebühr in Höhe von 2,38 €/cbm (nach dem reinen Frischwassermaßstab) zu erheben gewesen. |
In der Stadtratssitzung vom 25.11.2008 wurde die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) beschlossen. Durch die Trennung wird für Schmutzwasser eine Gebühr von 1,58 €/cbm und für Niederschlagswasser eine Gebühr von 0,37 €/qm jährlich erhoben.
Die gesplitteten Abwassergebühren wurden zum 01.01.2009 wirksam. Die Niederschlagswassergebühr wurd durch gesonderten Bescheid zum 15.05.2009 erstmals erhoben. Dieser Bescheid gilt auch für die folgenden Jahre.
Weitere Information zur gesplitteten Abwassergebühr finden Sie hier.
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