Startseite Stadtleben Urlaub & Freizeit Wirtschaft Rathaus & Politik Anmeldung
 Rathaus & Politik
 Bauen
  Denkmalpflege
   Rathaus & Politik > Bauen > Denkmalpflege
Denkmalschutz/-pflege
Baudenkmal Riffelmacherhaus

Baudenkmal Riffelmacherhaus -
ehemaliges Gasthaus,
dreigeschossiger Gibelbau
mit reichem Zierfachwerk
gebaut um 1610
Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern. Ziel ist, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmäler nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und die Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.

Denkmalschutz umfasst alle gesetzlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen. Zuständig sind die Denkmalschutzbehörden, die beraten, Genehmigungsverfahren prüfen und den Vollzug des Denkmalschutzes überwachen. Die technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern notwendig sind, als auch die kulturhistorische Beurteilung von Denkmälern, bezeichnet man als Denkmalpflege.
Zuständig sind die Denkmalfachbehörden, die ihr wissenschaftliches und technisches Fachwissen einbringen, die Denkmalschutzbehörden fachlich beraten und für finanzielle Förderungen sorgen. Die Maßnahmen sind sehr umfangreich. Von Fall zu Fall ist neu und individuell zu entscheiden, wie man ein Denkmal dauerhaft erhalten kann.

Im Rahmen regelmäßig stattfindender Sprechtage zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Landratsamt Roth, werden die aktuellen Bauanträge bzw. Erlaubnisanträge zur fachlichen Beurteilung vorgelegt. Die denkmalpflegerische Stellungnahme fließt danach in die Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörde ein.
Bei größeren Veränderungs- oder Restaurierungsmaßnahmen werden Ortsbesichtigungen durchgeführt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der persönlichen, individuellen Beratung von Eigentümern und Architekten. Ziel ist es, den jeweils raschesten Weg zu einer denkmalfachlich abgestimmten, genehmigungsfähigen Planung aufzuzeigen. Auch Finanzierungsfragen können angesprochen werden, von der Möglichkeit einer Bezuschussung aus Mitteln des Landesamts für Denkmalpflege bis hin zu den steuerlichen Erleichterungen, die der Gesetzgeber für Denkmaleigentümer vorsieht.

Ansprechpartner
Landratsamt Roth, Herr Danninger, Tel. 09171/81-131

  zurück Zum Seitenanfang
 
Suche