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Wahlen und Volksbegehren
Stimmzettel der letzten Bürgermeisterwahl

Stimmzettel der letzten Bürgermeisterwahl
Im Ordnungsamt werden alle Wahlen und Volksbegehren abgewickelt.

Bei Wahlen umfasst dies Wahlbekanntmachung, Wahlhelfereinteilung, die Eingabe und Auswertung am Wahltag und abschließend die Meldung an das Landratsamt Roth. Interessierte, die gerne als Wahlhelfer/In mitarbeiten möchten, sind jederzeit willkommen können sich das ganze Jahr über beim Ordnungsamt melden.

Die Eintragungslisten bei Volksbegehren liegen im Zimmer 5 aus.


Ansprechpartner für alle Fragen sind:

Frau Bähr / Frau Biel
Tel. 09171/848-312

Herr Tesche
Tel. 09171/848-313
Erläuterungen

Volksbegehren:
Die Initiatoren eines Volksbegehrens müssen ähnlich einer Volksinitiative eine bestimmte Zahl von Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln, um ein Volksbegehren beantragen zu können. Wird dem Antrag stattgegeben, werden innerhalb einer bestimmten Frist amtliche Listen ausgelegt, in die sich eine festgelegte Zahl von Wahlberechtigten eintragen muss, die das Volksbegehren unterstützt. Kommt die notwendige Unterstützerzahl zusammen, wird eine Volksabstimmung über das von den Initiatoren vorgelegte Gesetz abgehalten.

Volksentscheid oder Volksabstimmung:
Dem Volk wird von der Regierung oder einem anderen Verfassungsorgan ein Gesetz oder eine andere Maßnahme (zum Beispiel ein völkerrechtlicher Vertrag) zur Abstimmung vorgelegt. Das Ergebnis ist bindend.
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