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Sondernutzung
Für eine Sondernutzung von öffentlichem Grund, außer dem Gemeingebrauch, ist das Ordnungsamt zuständig:

Hierfür wird eine Genehmigung erteilt, diese Informationen werden benötigt:
  • Ansprechpartner
  • evtl. Firma, die die Genehmigung benötigt
  • Ort der Sondernutzung (z. B. Straße)
  • Art der Sondernutzung
  • Dauer der Sondernutzung
  • Umfang der Sondernutzung

Ihre Ansprechpartner sind:

Herr Tesche
Tel. 09171/848-313

Frau Bähr / Frau Biel
Tel. 09171/848-312

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