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 | Sondernutzung |
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 | Für eine Sondernutzung von öffentlichem Grund, außer dem Gemeingebrauch, ist das Ordnungsamt zuständig:
Hierfür wird eine Genehmigung erteilt, diese Informationen werden benötigt:
- Ansprechpartner
- evtl. Firma, die die Genehmigung benötigt
- Ort der Sondernutzung (z. B. Straße)
- Art der Sondernutzung
- Dauer der Sondernutzung
- Umfang der Sondernutzung
Ihre Ansprechpartner sind:
Herr Tesche
Tel. 09171/848-313
Frau Bähr / Frau Biel
Tel. 09171/848-312 |