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 | Plakatierungen |
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 | Anträge zur Plakatierung werden im Ordnungsamt gestellt:
Hierzu werden folgende Informationen benötigt:
- Ansprechpartner
- Grund der Plakatierung
- Aufstellungsorte
- Anzahl der Plakate
- Aufstellzeitraum
Plakatierungen die nicht angezeigt wurden, ziehen eine Verwarnung oder ein Bußgeldverfahren nach sich.
Es darf nur für Veranstaltungen plakatiert werden, die auch in Roth stattfinden.
Der Antrag kann hier heruntergeladen werden.
Ihre Ansprechpartner sind:
Herr Hitschfel
Tel. 09171/848-310
Frau Sinka / Frau Biel
Tel. 09171/848-312
Herr Tesche
Tel. 09171/848-313 |