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 | Kampfhunde |
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 | Als Kampfhunde werden Hunde bezeichnet, von denen eine gewisse Gefährlichkeit ausgehen kann. In Bayern gelten die Rassen als Kampfhunde, die in der Verordnung über „Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 10.07.1992 zuletzt geändert am 04.09.2002 abschließend aufgeführt wurden.
Die Haltung solcher Tiere ist genehmigungspflichtig
Informationen hierzu erhalten Sie:
Herr Biel
Tel. 09171 / 848 - 326 |