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 | Gewerbeamt |
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 | Das Gewerbeamt nimmt Gewerbean-, um- und abmeldungen entgegen.
Die gewerberechtliche Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung oder Aufgabe eines selbstständigen Gewerbebetriebes, sowie bei Wechsel oder Ausdehnung der Tätigkeit.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis
- im Handelsregister eingetragene Betriebe: Handelsregisterauszug
- für genehmigungspflichtige Tätigkeiten (Makler): Erlaubnis, falls diese schon vorhanden
Derzeitige Gebühren:
13,-- bis 50,-- €
Ihre Ansprechpartner sind:
Frau Bähr / Frau Biel
Tel. 09171/848-312
Herr Tesche
Tel. 09171/848-313 |
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