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Gewerbeamt
Das Gewerbeamt nimmt Gewerbean-, um- und abmeldungen entgegen.

Die gewerberechtliche Anzeigepflicht besteht bei Beginn, Verlegung oder Aufgabe eines selbstständigen Gewerbebetriebes, sowie bei Wechsel oder Ausdehnung der Tätigkeit.

Mitzubringende Unterlagen:
  • Personalausweis
  • im Handelsregister eingetragene Betriebe: Handelsregisterauszug
  • für genehmigungspflichtige Tätigkeiten (Makler): Erlaubnis, falls diese schon vorhanden

Derzeitige Gebühren:
13,-- bis 50,-- €

Ihre Ansprechpartner sind:

Frau Bähr / Frau Biel
Tel. 09171/848-312

Herr Tesche
Tel. 09171/848-313

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