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Gefährliche Tiere
Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art halten will, bedarf die Erlaubnis der Gemeinde. Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen ihrer eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z.B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Die Gefährlichkeit eines Tieres kann aus dessen Giftigkeit oder körperlicher Beschaffenheit bzw. Überlegenheit resultieren.

Weitere Informationen hierzu:
Herr Biel
Tel. 09171 / 848 - 326

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