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Aufstellen von Spielautomaten
Wer Spielautomaten aufstellen möchte, benötigt folgende Unterlagen:
  • allgemeine Aufstellerlaubnis
  • Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes

Die Aufstellerlaubnis erhält man
  • auf Antrag,
  • Vorlage eines Führungszeugnisses und
  • Vorlage einer Gewerbezentralregisterauskunft
Die Kostet betragen derzeit 204,- €.

Die Geeignetheitsbescheinigung wird durch das Ordnungsamt nach vorheriger Ortsprüfung ausgestellt.

Hierzu muß ein Antrag vorliegen.
Die Kosten betragen derzeit 50,- €.


Ihre Ansprechpartner sind:

Herr Tesche
Tel. 09171/848-313

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