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 | Aufstellen von Spielautomaten |
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 | Wer Spielautomaten aufstellen möchte, benötigt folgende Unterlagen:
- allgemeine Aufstellerlaubnis
- Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes
Die Aufstellerlaubnis erhält man
- auf Antrag,
- Vorlage eines Führungszeugnisses und
- Vorlage einer Gewerbezentralregisterauskunft
Die Kostet betragen derzeit 204,- €.
Die Geeignetheitsbescheinigung wird durch das Ordnungsamt nach vorheriger Ortsprüfung ausgestellt.
Hierzu muß ein Antrag vorliegen.
Die Kosten betragen derzeit 50,- €.
Ihre Ansprechpartner sind:
Herr Tesche
Tel. 09171/848-313 |