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Rathaus & Politik > Bauen > Baugenehmigung
Zur Erlangung der Baugenehmigung für einen Neu-, An- oder Umbau sowie Nutzungsänderungen/Umnutzungen muss ein Bauantrag beim Stadtbauamt Roth gestellt werden. Auch für den Abbruch von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden ist in der Regel eine Anzeige oder ein förmlicher Abbruchantrag einzureichen.
Sämtliche Antragsformulare sind in dreifacher Ausfertigung mit den notwendigen Planunterlagen (Bauvorlagen) sowie den Unterschriften des Bauherrn und des Bauvorlage-Berechtigten einzureichen.
Auf die Vollständigkeit der Unterlagen ist zu achten. Unvollständige Anträge können von der Gemeinde zurückgestellt. Eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn die geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.
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