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Werbeanlagen
Die Anbringung von Werbeanlagen in der Stadt Roth ist z. T. in den einzelnen Bebauungsplänen festgelegt. Abweichend von den Regelungen der Bayer. Bauordnung sind in der Altstadt von Roth im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung die Satzung der Stadt Roth über örtliche Bauvorschriften in der Altstadt von Roth und in Industrie- und Gewerbegebieten die Satzung der Stadt Roth für Werbeanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten zu berücksichtigen.

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