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Rückgabe von genehmigten Bauanträgen
Die vom Landratsamt Roth genehmigten Bauanträge können im Stadtbauamt Roth, Zimmer 01/EG, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges oder Quittung über die Genehmigungsgebühr während der üblichen Dienststunden abgeholt werden.

Bitte beachten: Die Gebühr kann nicht im Bauamt oder der Stadtkasse bezahlt werden!

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