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Nutzungsänderung
Unter einer Nutzungsänderung ist die Änderung der Art der Benutzung einer baulichen Anlage (Gebäude) zu verstehen. Die Nutzungsänderung einer Anlage ist ein baurechtliches Vorhaben, das planungsrechtlich zulässig sein muss und eine Baugenehmigung erfordert. Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die bisherige Nutzung ändert und damit die Genehmigungsvoraussetzungen neu geprüft werden müssen.
Dies ist der Fall, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen derart unterscheidet, dass sie anderen Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist (z. B. Umwandlung eines Wohnhauses in ein Geschäftshaus).

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