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 | Wasserschutzgebiete |

Wasser ist Leben | Grundwasser hat ein langes Gedächtnis. Verschmutzungen, die sich einmal im Wasser befinden, lassen sich - wenn überhaupt - nur mit aufwendigen und teueren Verfahren wieder entfernen. "Vorsorgen ist besser als Heilen" - dieses Prinzip gilt in besonderer Weise auch für den Gewässerschutz. |
Neben dem Beitrag jedes Einzelnen zur Gewässerreinhaltung werden von Seiten der Wasserwirtschaft weitere Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Diese sind notwendig, um die Einzugsgebiete der Brunnen und Quellregionen sauber zu halten.
Schutzgebiete sichern unser Trinkwasser!
In Bayern wird das wertvolle Grundwasser durch fast 4000 ausgewiesene Wasserschutzgebiete vor Verunreinigungen bewahrt. Nur dort, wo dieser Schutz gewährleistet ist - und natürlich ausreichend Grundwasser vorhanden ist - kann Trinkwasser für den Menschen gewonnen werden. An ein Wasserschutzgebiet werden über den allgemeinen flächendeckenden Schutz hinaus weitere Anforderungen gestellt. Um die Wasserfassung herum werden deshalb drei Zonen ausgewiesen, die durch Auflagen und Überwachung vor Verunreinigungen geschützt sind:
Weitere Schutzzone (Zone III)
Sie bietet Schutz vor Verunreinigungen z.B. durch Chemikalien im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage.
Engere Schutzzone (Zone II)
Sie stellt zusätzlich den Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher.
Fassungsbereich (Zone I)
Er schützt die Wassergewinnungsanlage und ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung. |