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 | Waldrecht |
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| Der Wald ist von besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und wesentlicher Teil unserer natürlichen Lebensgrundlage. Er ist sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren. Im Waldgesetz für Bayern wird deshalb die Waldbewirtschaftung, -erhaltung und -nutzung grundsätzlich geregelt. Auskunft, z.B. wofür eine Genehmigung erforderlich ist oder wofür man eine staatliche Förderung erhält, erteilt das Landratsamt Roth. |