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Verunreinigung von Straßen und Gehwegen
Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, unterliegen der Reinigungspflicht. Art und Umfang der Reinigung richten sich nach den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In diesen Rahmen gehören zur Reinigung auch das Beseitigen von Laub und Früchten sowie der Wildkräuter, welche in der Entwässerungsrinne der Fahrbahn wachsen.
Die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Roth erfasst alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungsverordnung)

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