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Straßenausbaubeitrag
Nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, Wegen und Grünanlagen Anliegerbeiträge zu erheben.
Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten für die einzelne Einrichtung ermittelt.


Rechtsgrundlage:
Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -)

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