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Regionalplanung (RP)
Unter der Regionalplanung ist die Konkretisierung der Landesplanung (die der Bauleitplanung und der Fachplanung übergeordnete Raumplanung der Länder) für eine Region zu verstehen; sie ist eine Übergangsstufe zur gemeindlichen Bauleitplanung.
Die Bauleitpläne der Gemeinden sind gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen.

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