Stadt Roth (Druckversion)

Was ist ein Lichtraumprofil?

Das Lichtraumprofil benennt die Höhe, die über Fahrbahn und Gehweg von jeglicher Behinderung freizuhalten ist. Der lichte Raum muss mindestens über Gehwegen 2,50 m und über der Fahrbahn 4,50 m betragen. Häufig kommt es vor, dass Äste von Bäumen oder dass Sträucher und andere Anpflanzungen in öffentliche Straßen, einschließlich Geh- und Radwege, hineinragen und dadurch den fließenden Verkehr, aber auch Fußgänger auf den Gehwegen, behindern. Das führt zu einer Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit, denn den Autofahrern wird die Sicht auf Straßenkreuzungen und -einmündungen versperrt. Ferner können Fußgänger und Radfahrer durch überhängende Zweige verletzt werden. Zwar ist der Wunsch verständlich, Außenstehenden keinen Einblick in den Privatbereich geben zu wollen, doch kann eine Nachlässigkeit in der Beschneidung von Bäumen und Sträuchern für den Gartenbesitzer teuer werden, wenn Schadenersatzforderungen auf ihn zukommen. 

Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, die erforderlichen Auslichtungen ihrer Bäume und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, vorzunehmen.

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