Zehn Jahre nach Einführung der letzten Hundesteuersatzung wurde im Stadtrat mehrheitlich eine Neufassung der Hundesteuersatzung mit Wirkung zum 01. Januar 2024 beschlossen: damit steigt der Hundesteuersatz von jährlich 60 Euro auf 80 Euro pro Vierbeiner.
Eine hälftige Steuerermäßigung gibt es dabei weiterhin für Hunde, die auf Einöden gehalten werden. Wer einen Hund aus einen Tierheim aufgenommen hat, erhält für maximal 12 Monate eine Steuerermäßigung.
Mit der Satzung gänzlich neu eingeführt wird ein, im Vergleich zum normalen Steuersatz, um das Zehnfache erhöhter Steuersatz für Kampfhunde. Die Stadt Roth passt sich damit an die umliegenden Kommunen an.
Auch in Hinblick auf die Anzeigepflichten und sonstigen Pflichten gibt es Erweiterungen und Konkretisierungen. Demzufolge ist das Tragen der Hundesteuermarke zukünftig Pflicht.
Ansprechpartner:
- Katrin Käppner
Telefonnummer: 09171 848-244
Formulare / Satzung