Stadt Roth (Druckversion)

Die Hauptaufgabe ist die Förderung der Stadterneuerung (Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen nach den Vorschriften der §§ 136 ff. des Baugesetzbuches). Hier handelt es sich um Gebiete bzw. Stadtteile mit städtebaulichen Missständen und anderen Funktionsschwächen. 

Was wird gefördert

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten werden von Bund, Land und der Stadt Roth folgende Maßnahmen u. a. gefördert:

·       Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
·       Abbruch von Gebäuden
·       Umzug von Bewohnern und Betrieben
·       Umgestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen
·       Anlage von Grünflächen und Spielplätzen
·       Hofbegrünungen
·       Verbesserung der sozialen Infrastruktur 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt über Zuschüsse.

Zudem besteht in Stadterneuerungsgebieten die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 7h oder 10f Einkommenssteuergesetz (EStG) erhöht steuerlich abzusetzen. Voraussetzung ist eine vorherige vertragliche Vereinbarung mit dem Stadtplanungsamt.

Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten

Nach den §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Zur Erlangung einer Steuerbescheinigung müssen diese Maßnahmen mit der Stadt Roth vertraglich vereinbart werden.
Die Links zu den notwendigen Formularen sind unten aufgeführt.
Details über die Voraussetzungen zur Antragstellung entnehmen Sie der Broschüre Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten.

Formulare zu Sonderabschreibungen

Ansprechpartnerin

Christine Freitag
Telefonnummer: 09171 848-443
Faxnummer: 09171 848-469
bauamt(@)stadt-roth.de

http://www.stadt-roth.de//de/leben-wohnen/bauen-wohnen/staedtebaufoerderung