In Roth
Im Stadtgebiet Roth gibt es fünf Grundschulen und eine Mittelschule.
Gastschulantrag
Für die Pflichtschulen in Bayern ist ein räumlich abgegrenztes Einzugsgebiet als Schulsprengel festgelegt. Die in diesem Sprengel wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch dieser Schule verpflichtet. Schulsprengel gibt es für die Grund- und Mittelschulen. Diese festgelegten Schulsprengel können im Internet über www.bayernatlas.de unter dem Thema: „Bildung und Soziales“ abgefragt werden.
Schüler der Grund- sowie der Mittelschule erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Sprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Um Ihr Kind in einem anderen Schulsprengel einschulen zu können, benötigen Sie einen Gastschulantrag. Dieser kann nur aus zwingenden, persönlichen Gründen gestellt werden.
Falls Sie für Ihr Kind im Bereich der Grund- oder Mittelschule in Roth einen Gastschulantrag stellen möchten, erhalten Sie hier die nötigen Informationen zur Antragstellung (PDF-Datei).