Stadt Roth (Druckversion)

Die Anbringung von Werbeanlagen in der Stadt Roth ist z. T. in den einzelnen Bebauungsplänen festgelegt. Abweichend von den Regelungen der Bayer. Bauordnung sind in der Altstadt von Roth die Satzung der Stadt Roth über örtliche Bauvorschriften in der Altstadt von Roth und in Industrie- und Gewerbegebieten ( Baugestaltungssatzung) (PDF-Datei) und die Satzung der Stadt Roth für Werbeanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten (PDF-Datei) zu berücksichtigen.

http://www.stadt-roth.de//de/rathaus-politik/verwaltung-buergerservice/aemter-und-sachgebiete/stadtbauamt/stadtplanung/werbeanlagen